Ihr demokratisches Recht als Mitglied: Vertreterwahl

Für Dienstag, den 29.03.2022, sind die Genossenschaftsmitglieder der Leipziger Volksbank aufgerufen, an der Wahl zur Vertreterversammlung teilzunehmen. Die Vertreterversammlung ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das dritte Organ unserer Genossenschaft. Erfahren Sie hier mehr über die Wahl und die Möglichkeit, Geschäftsanteile an der Leipziger Volksbank im Wert von bis zu 3.000 € zu erwerben. Und sichern Sie sich Ihre Osterüberraschung!

Mitglieder (und damit Anteilseigner) der Leipziger Volksbank haben ein Stimmrecht bei der Vertreterwahl. Rechnerisch vertritt ein Vertreter bzw. eine Vertreterin 100 Genossenschaftsmitglieder. Die zu wählenden Vertreter üben ihre Rechte in der Vertreterversammlung aus. Dieses Gremium kommt normalerweise einmal im Jahr zusammen und genehmigt zum Beispiel den Jahresabschluss, entscheidet darüber, wie der Gewinn verwendet wird und bestimmt die Besetzung des Aufsichtsrates.

Bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter gilt das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile Sie besitzen.

Wenn Sie bereits Mitglied sind, dann freuen wir uns, wenn Sie Ihre Stimme abgeben! Die Wahl zur Vertreterversammlung findet am Dienstag, den 29. März 2022 in den Filialen Bad Lausick, Belgern, Borna, Frohburg, Leipzig-Gohlis, Leipzig-Liebertwolkwitz, Leipzig-Lindenau, Leipzig-Zentrum, Markkleeberg, Schildau, Taucha, Torgau und Zwenkau statt. Die Stimmabgabe ist während der jeweiligen Servicezeiten möglich (klicken Sie auf den Namen Ihrer Geschäftsstelle, um die Servicezeiten zu erfahren).

Übrigens: In den Filialen Leipzig-Zentrum (Schillerstraße 3), Borna und Torgau ist die Stimmabgabe sogar von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich.

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

Sie können auch die Stimmrechte Ihrer Kinder wahrnehmen, wenn diese Genossenschaftsmitglieder sind. Wenn Sie andere Mitglieder vertreten wollen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht - auf diesem Wege können Sie jedoch nur zwei weitere Mitglieder bei der Wahl vertreten. Gemäß unserer Satzung gilt : "Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten, Eltern, Kinder oder Geschwister des Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsverhältnis stehen."

Mustertext für eine Vollmacht zur Teilnahme an der Vertreterwahl:

"Hiermit bevollmächtige ich, [Name des zu vertretenden Mitglieds], Herrn/Frau [Name des Vertretenden], am 29.03.2022 in meinem Namen an der Wahl zur Vertreterversammlung der Leipziger Volksbank teilzunehmen.

Ort, Datum             Unterschrift"

Auf alle Wählerinnen und Wähler wartet eine leckere Osterüberraschung! Außerdem können Sie als Mitglied den Wahltag nutzen, um direkt in der Geschäftsstelle Ihre Genossenschaftsanteile auf bis zu 3.000,00 Euro aufzustocken.


Dieser Beitrag stammt aus unserem Newsletter März 2022. Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden.