Die clevere Alternative für Mieter: die R+V-MietkautionsBürgschaft

Die R+V-MietkautionsBürgschaft ist eine feine Sache für alle Beteiligten: Statt Kautionen – bis zu drei Monatskaltmieten – hinterlegen zu müssen, übernimmt R+V für den Mieter eine Bürgschaft gegenüber dem Vermieter. So schont der Mieter sein Budget und der Vermieter spart den Aufwand für die Verwaltung von Kautionssparbüchern.

Die zeitgemäße Alternative zum Kautionssparbuch oder zur Barkaution ist die R+V-Mietkautions-Bürgschaft. Und die funktioniert folgendermaßen: Der Mieter schließt mit R+V einen Kautionsversicherungsvertrag, auf dessen Grundlage R+V die MietkautionsBürgschaft ausstellt. Diese Bürgschaft übergibt er an seinen Vermieter. Im Schadenfall kann sich der Vermieter direkt an R+V wenden - der Mieter muss dann den Betrag, den sein Vermieter erhalten hat, an R+V zurückerstatten. Waren die Ansprüche des Vermieters nicht berechtigt, kann der Mieter den gezahlten Betrag von seinem Vermieter natürlich zurückfordern. Ist das Mietverhältnis beendet, erklärt der Vermieter ganz einfach per Unterschrift, dass er keine Ansprüche mehr an die Bürgschaft stellt und gibt sie an R+V zurück.

Beispiel 1: Finanzielle Flexibilität für den Mieter

Das Ehepaar Müller sucht eine größere Wohnung. Ihre Traumwohnung haben sie schnell gefunden, jedoch ist noch keine Einbauküche in der neuen Wohnung vorhanden. Das Ehepaar will daher auf eigene Kosten eine Küche einbauen lassen. Da die Müllers die hinterlegte Mietkaution der alten Wohnung erst nach Auszug erhalten, suchen sie nach einer flexiblen Alternative, um dem neuen Vermieter schon jetzt eine Sicherheit zu stellen. Sie entscheiden sich für die R+V-Mietkautions-Bürgschaft anstelle der herkömmlichen Barkaution. So können Müllers noch vor Einzug die neue Küche kaufen.

Beispiel 2: Sicherheit für den Vermieter

Herrn Meyer gehört ein großes Mehrfamilienhauses. Da er selbst nur eine Etage bewohnt, vermietet er die restlichen Wohnungen. Als Sicherheit für das Mietverhältnis verlangt Herr Meyer zu Beginn von jedem Mieter eine R+V-MietkautionsBürgschaft. Damit reduziert er seinen Verwaltungsaufwand, da er nicht jedes Mal ein Kautionskonto eröffnen muss. Da die R+V-MietkautionsBürgschaft alle gesetzlichen Anforderungen zur Mietkaution erfüllt, genießt Herr Meyer Rechtssicherheit vom ersten Tag an.

Die R+V-Mietkautionsbürgschaft kostet 4,7 Prozent der vereinbarten Kautionssumme - mindestens jedoch 50 Euro - im Jahr. Bei einer Mietkaution in Höhe von 1.500 Euro beträgt der Jahresbeitrag folglich 70,50 Euro (1.500 Euro x 4,7 Prozent). Das entspricht 5,88 Euro pro Monat. Gebühren für Abschluss oder Kontoführung fallen nicht an.

 

Auf einen Blick: Die R+V-MietkautionsBürgschaft

  • Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs.
  • Das Produkt richtet sich an Mieter von privat genutztem Wohnraum in Deutschland, wenn der Mieter Verbraucher ist.
  • Günstiger Jahresbeitrag: 4,7 Prozent der vereinbarten Bürgschaftssumme (Mindestbeitrag 50 Euro).
  • Mietkautionsbürgschaften von 400 Euro bis 15.000 Euro sind möglich.
  • Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für Abschluss und Kontoführung an, auch keine Versicherungsteuer.
  • Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, lässt der Mieter die Enthaftungserklärung vom Vermieter unterschreiben und sendet die Bürgschaft an R+V: Der Vertrag wird dann beendet und der Beitrag auf den Tag genau abgerechnet.